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   VG Berlin, 13.05.2022 - 1 L 180.22   

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https://dejure.org/2022,10860
VG Berlin, 13.05.2022 - 1 L 180.22 (https://dejure.org/2022,10860)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.05.2022 - 1 L 180.22 (https://dejure.org/2022,10860)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Mai 2022 - 1 L 180.22 (https://dejure.org/2022,10860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Pro-Palästinensische Versammlungen bleiben verboten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weitere Kammer des VG Berlin bestätigt: Pro-Palästinensische Versammlungen bleiben verboten

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht, 13.05.2022)

    Nakba-Tag: Palästinensische Demos bleiben verboten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Pro-Palästinensische Versammlungen bleiben verboten

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versammlungsfreiheit gilt auch für Palästinenser - Zorn ist kein Grund, Protest zu verbieten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2021 - 1 S 1849/21

    Gefahrenpotenzial aus Vorgängerversammlungen oder aus Verletzungen der

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2022 - 1 L 180.22
    Die Kammer teilt die rechtliche Würdigung des Antragsgegners, dass es sich bei dem Ausruf "Bombardiert Tel Aviv" um eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten im Sinne von § 111 StGB handelt und bei dem Zeigen eines Transparents mit der Aufschrift "Juden = Kindermörder" um Volksverhetzung gemäß § 130 StGB (zweifelnd hinsichtlich eines Banners mit der Aufschrift "Kindermörder Israel": VGH Mannheim, Beschluss vom 5. Juni 2021 - 1 S 1849/21, juris Rn. 15).
  • VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06

    Zur Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbotes - hier vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2022 - 1 L 180.22
    Die Grenze verläuft nach letztgenannter Vorschrift dort, wo Meinungsäußerungen auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2006 - 11 K 632/06, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2022 - 1 L 180.22
    Die Untersagung einer Versammlung kommt als ultima ratio nur in Betracht, wenn die Beeinträchtigungen anders nicht verhindert werden können (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06, juris Rn. 90).
  • BVerfG, 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die Untersagungsverfügung bezüglich einer

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2022 - 1 L 180.22
    Anerkannt ist, dass bei der Gefahrenprognose Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen herangezogen werden können, soweit diese u. a. bezüglich des Mottos sowie des Teilnehmenden- und Organisatorenkreises deutliche Ähnlichkeiten zu einer geplanten Versammlung aufweisen (BVerfG, Beschluss vom 21. November 2020 - 1 BvQ 135/20, juris Rn. 11; s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. April 2022 - OVG 1 S 31/22, S. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2022 - 1 L 180.22
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr die den Erlass des Bescheides rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09, juris, Rn. 3).
  • VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21

    Demonstrationen am Wochenende gegen Corona-Maßnahmen bleiben überwiegend verboten

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2022 - 1 L 180.22
    Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass zu dessen Schutz Eingriffe in die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt sein können (siehe nur Beschluss der Kammer vom 27. August 2021 - VG 1 L 424/21, juris Rn. 7).Daneben umfasst der Begriff der öffentlichen Sicherheit den Schutz der Unversehrtheit der Rechtsordnung jedenfalls insoweit, als deren eine strafbare Verletzung droht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2022 - 1 S 31.22

    OVG bestätigt Verbot pro-palästinensischer Demonstration in Berlin

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2022 - 1 L 180.22
    Anerkannt ist, dass bei der Gefahrenprognose Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen herangezogen werden können, soweit diese u. a. bezüglich des Mottos sowie des Teilnehmenden- und Organisatorenkreises deutliche Ähnlichkeiten zu einer geplanten Versammlung aufweisen (BVerfG, Beschluss vom 21. November 2020 - 1 BvQ 135/20, juris Rn. 11; s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. April 2022 - OVG 1 S 31/22, S. 3).
  • VG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 5 L 1457/23

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 HVersFG fraglich; im Einzelfall keine hinreichenden

    Der von der Antragsgegnerin unter anderem angeführte Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zu einem Versammlungsverbot in Berlin betrifft eine Konstellation, bei der es im Zusammenhang mit früheren Versammlungen desselben Anmelders regelmäßig zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen war (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 29. April 2022 - 1 L 163/22 -, juris Rn. 11; ähnlich auch VG Berlin, Beschluss vom 13. Mai 2022 - 1 L 180/22 -, juris Rn. 8).
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